Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieversorgung, Verträge, Zähler, Umzug und Abrechnung. Wir erklären die Themen einfach und verständlich, damit Sie schnell die passende Information finden.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

Netz und Zähler

Für das Stadtgebiet Sehnde ist die Avacon AG als Netzbetreiber zuständig.
Der Netzbetreiber kümmert sich um die Strom- und Gasnetze vor Ort.
Ihren Energielieferanten können Sie unabhängig davon frei wählen.

Die Avacon Netz GmbH ist für den Betrieb, die Wartung und den Zähleraustausch verantwortlich.

Analoger Zähler mit zwei Zählwerken

  • HT (Hochtarif): Verbrauch am Tag
  • NT (Niedertarif): Verbrauch in der Nacht

Digitaler Zähler

  • Anzeige 1.8.1 = HT-Verbrauch
  • Anzeige 1.8.2 = NT-Verbrauch

Bitte übermitteln Sie beide Zählerstände.

Wenn uns kein aktueller Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch auf Grundlage Ihrer bisherigen Verbrauchswerte geschätzt.

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchsdaten automatisch erfasst und an den Netzbetreiber und Stromanbieter übermittelt. Dadurch entfällt die manuelle Zählerablesung.

In bestimmten Fällen ja. Der Einbau kann gesetzlich vorgeschrieben sein, beispielsweise bei:

  • höherem Stromverbrauch,
  • Photovoltaikanlagen,
  • Wärmepumpen,
  • Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

Melden Sie sich bitte direkt an die Avacon Netz:
📞 0800 028 22 66 oder nutzen Sie das Avacon Netz Kundenportal

Tarife und Energieversorgung

Bei einem dynamischen Tarif orientiert sich der Strompreis an den aktuellen Börsenpreisen. Dadurch kann der Preis je nach Tageszeit schwanken.
Gerne beraten wir Sie, ob ein solcher Tarif für Ihren Haushalt sinnvoll ist:
per E-Mail: service@energieversorgung-sehnde.de
📞 05138 6050-30

Ein Anbieterwechsel bedeutet, dass Sie einen neuen Energieversorger wählen. Der Netzbetreiber bleibt dabei unverändert

Der Lieferantenwechsel beschreibt den technischen Vorgang im Energiemarkt, bei dem Sie sich bei einem neuen Energielieferanten anmelden.

Ja. Die Energieversorgung Sehnde bietet TÜV-NORD-zertifizierten Ökostrom nach VdTÜV Standard 1304 an. Informationen zu den aktuellen Produkten und Tarifen erhalten Sie bei unserem Kundenservice.

Ökostrom ist Strom, dessen erneuerbare Eigenschaft durch Herkunftsnachweise aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Wind-, Wasser- oder Solarenergie, belegt wird. Herkunftsnachweise dokumentieren, dass eine entsprechende Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt und dem Stromprodukt zugeordnet wurde.

Der Ökostrom, der durch Wasser-, Windkraft und Solarenergie erzeugt wird, wird – abgesehen vom Eigenverbrauch – in das öffentliche Stromnetz eingespeist, aus dem auch Ihr Strombedarf gedeckt wird. Aus der Steckdose kommt am Ende ein Strommix, der ein Abbild des Strommixes in Deutschland darstellt. Das ist dadurch bedingt, dass die Stromteilchen (Elektronen) zusammenfließen, sobald sie in das Stromnetz eingespeist werden. Vergleichen lässt sich das mit einem 100 Euro-Schein, den Sie bei Ihrer Bank in Berlin einzahlen. Heben Sie in einer anderen Stadt wieder 100 Euro ab, ist es natürlich nicht der gleiche Schein, aber es ist Ihr Geld. Die Summe stimmt. Dadurch, dass Sie Ökostrom beziehen, wird mehr regenerative Energie produziert und in das Stromnetz eingespeist, sodass auch der Strommix immer etwas grüner wird.

Der Ökostrom, den Sie über uns beziehen, stammt zu 100 % aus erneuerbaren-Energie-Erzeugungsanlagen in Niedersachsen, die den gesetzlich vorgesehenen Umweltstandards entsprechen.

Für den Nachweis wird unser Ökostrom nach dem TÜV-Verband-Standard 1304 zertifiziert. Dabei wird vom TÜV-NORD geprüft, ob die für unseren Tarif beschafften Strommengen aus erneuerbaren Energien stammen und die Herkunft ordnungsgemäß nachgewiesen wird. Die Stromherkunft wird durch Herkunftsnachweise aus Niedersachsen belegt und regelmäßig von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert.

Unser Vorlieferant behält sich vor, bei unerwarteten Produktionsminderungen (z. B. wetterbedingt oder durch Ausfall einer Anlage) auf andere Erzeugungsanlagen in Deutschland zurückzugreifen.

Dass Ihr Ökostrom nachweislich aus Niedersachsen stammt, stellt das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes sicher. Ein Herkunftsnachweis ist wie eine Geburtsurkunde für Strom. Darin wird vermerkt, wie und wo der Strom erzeugt wurde. Die Herkunftsnachweise werden im Umweltbundesamt nach gesetzlichen Vorgaben verwaltet und entwertet. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat Deutschland im Jahr 2000 eine weltweite Vorreiterrolle beim Ausbau ökologisch nachhaltiger Erzeugungsanlagen eingenommen. Nach 20 Jahren endet für die Anlagen die EEG-Förderung. Einige Anlagen erhalten auch gar keine Förderung und gehen ungefördert ans Netz. Der reine Strompreis, der durch den Verkauf der erzeugten Energie an der Strombörse erzielt werden kann, reicht in der Regel noch nicht für einen wirtschaftlichen (Weiter-)Betrieb der Anlagen aus. Diese finanzielle Lücke können Herkunftsnachweise schließen, die in Form von Ökostromprodukten angeboten werden.

Nein, im Prinzip nicht und wenn, dann nur minimal. Es kann sogar gut sein, dass Sie weniger zahlen, wenn Sie sich für einen Ökostrom-Tarif entscheiden, weil Sie z. B. vorher in der Grundversorgung waren. Der Grund, warum Ökostrom trotzdem häufig etwas mehr kostet, liegt meistens an einem Förderbetrag, der genutzt wird, um weitere Erneuerbare-Energie-Anlagen zu errichten.

Nein, Ökostrom unterscheidet sich in der Leistung nicht von konventionellem Strom. Ihre technischen Geräte werden weiterhin genauso funktionieren wie gewohnt.

Der TÜV-Verband-Standard 1304 legt fest, welche Anforderungen ein Ökostromprodukt erfüllen muss. Bei der Zertifizierung wird unter anderem geprüft, ob die Strommengen aus erneuerbaren Energien stammen und die Herkunft durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt wird. Die Prüfung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. So erhalten Kundinnen und Kunden einen nachvollziehbaren Nachweis über die Qualität des angebotenen Ökostroms.

Herkunftsnachweise sind offizielle Nachweise dafür, dass eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel Wind-, Solar- oder Wasserkraft, erzeugt wurde.

Man kann sie sich wie einen digitalen Herkunftsausweis für Strom vorstellen: Für jede erzeugte Megawattstunde Ökostrom wird ein Herkunftsnachweis ausgestellt. Wird dieser Strom als Ökostrom vermarktet, wird der Nachweis entwertet und kann nicht noch einmal verwendet werden.

So wird sichergestellt, dass die als Ökostrom verkauften Strommengen tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Vertrag und Abschläge

Die Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem Energie verbraucht wird – zum Beispiel Ihre Wohnung, Ihr Haus oder ein Gewerbeobjekt.

Sie können die Bankverbindung schriftlich ändern:

per E-Mail: service@energieversorgung-sehnde.de

per Post an: Energieversorgung Sehnde GmbH, Nordstraße 19, 31319 Sehnde

oder in unserem Onlineportal.

Die Abschläge werden zum 3.eines Monats gezahlt. Wir empfehlen die Zahlung per SEPA-Lastschrift.

Das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir in schriftlicher Form per Post oder E-Mail.
SEPA-Lastschriftmandat zum Download

Bestandskunden:

  • auf Grundlage des bisherigen Jahresverbrauchs

Neukunden:

  • anhand vergleichbarer Verbrauchswerte

Es werden 11 Abschläge pro Jahr erhoben. Ein Monat bleibt abschlagsfrei.

Eine Erhöhung der Abschläge können Sie jederzeit in unserem Onlineportal selbst vornehmen oder Sie informieren unseren Kundenservice telefonisch: 05138 6050-30

Eine Senkung ist nach Beratung durch unseren Kundenservice möglich. Melden Sie uns dafür vorab den Zählerstand.

Ja. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam eine individuelle Lösung.

Ein Guthaben kann auf Wunsch ausgezahlt oder mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den Kundenservice per E-Mail: service@energieversorgung-sehnde.de oder telefonisch: 05138 6050-30.

Die Kündigung muss schriftlich per Formular erfolgen, dies kann postalisch, per Mail oder persönlich im Kundenservice abgegeben werden.

Sie erhalten eine Schlussabrechnung. Ein vorhandenes Guthaben wird ausgezahlt oder verrechnet.

Ja, in der Regel 12 Monate – danach automatische Verlängerung mit Kündigungsfrist.
Je nach Tarif gelten unterschiedliche Laufzeiten. Die genauen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Umzug, An- und Abmeldung

Seit dem 6. Juni 2025 müssen Ein- und Auszüge rechtzeitig im Voraus gemeldet werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich.

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig nach Abschluss Ihres Miet- oder Kaufvertrags.

Für die Anmeldung benötigen wir direkt nach Vertragsunterschrift:

  • Zählernummer
  • spätestens 14 Werktage vor Vertragsbeginn anmelden
  • die Adresse der neuen Verbrauchsstelle,
  • das Einzugsdatum.
  • Zählerstände am Auszugstag notieren
  • spätestens 14 Werktage vor Vertragsende abmelden
  • neue Anschrift für die Schlussabrechnung angeben.

Störung und Notfälle

Strom 📞 0800 028 22 66

Gas 📞 0800 428 22 66

Wasser

  • Nur Höver und Bilm: 📞 05139 807839
  • alle anderen Ortsteile: 📞 0175 9311017

Abwasser 📞 0175 9311014

Nehmen Sie Gasgeruch immer ernst.  Gas riecht stark chemisch, etwa wie Klebstoff.

→ Sofort handeln:

✅ Fenster und Türen öffnen
✅ Gashahn schließen
✅ Gebäude verlassen

❌ Keine elektrischen Geräte bedienen
❌ Keine Schalter betätigen
❌ Kein offenes Feuer verwenden

Anschließend:

📞 Gas-Notruf: 05031 9540-40

Bei akuter Gefahr:

📞 Feuerwehr: 112

Beratung und Kontakt

Aktuelle Informationen auf unserer Webseite.

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 7:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch 7:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag 7:30 – 12:30 Uhr

Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Kundennummer und eine bei uns registrierte E-Mail-Adresse. Folgen Sie anschließend den Anweisungen auf unserer Webseite.

Im Kundenportal können Sie unter anderem:

  • Zählerstände melden
  • Rechnungen einsehen
  • Abschläge prüfen
  • Kontaktdaten aktualisieren
  • Bankverbindungen ändern

Ja. Gerne beraten wir Sie persönlich in unserem Kundencenter.

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch die Kundennummer, einen gültigen Ausweis und entsprechende Kundendaten mit. Sollten Sie eine andere Person vertreten, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.

Kosten und Abrechnung

Ihre Kosten bestehen aus:

  • Arbeitspreis: Kosten für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh)
  • Grundpreis: Fester Betrag für Netznutzung, Zählerbetrieb und Serviceleistungen.

Stromkosten
Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis + Grundpreis

Gaskosten
Verbrauch (kWh) × Arbeitspreis + Grundpreis

Je nach gewähltem Zustellweg erhalten Sie Ihre Rechnung:

  • im Kundenportal,
  • per E-Mail oder
  • per Post.

Prüfen Sie zunächst:

  • die abgerechneten Zählerstände,
  • mögliche Änderungen im Nutzungsverhalten.

Wenn Fragen offenbleiben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.