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Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft: Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten. 

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich! 

Ab Juni 2025 müssen Umzüge im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende An-/ Abmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme, auftreten.

Was Sie unbedingt beachten sollten: 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen.

Ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Um nicht automatisch in die Grundversorgung aufgenommen zu werden, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns an.

Die wichtigsten Punkte im Überblick: 

  • Ab Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden
  • Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 14 Tage vorher
  • Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden
  • Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.