Ist für den Betrieb von Ladestation eine Steuerung gemäß § 14a EnWG im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH notwendig?

Nein, für den Betrieb von Ladestationen ist eine Steuerung gemäß § 14a EnWG im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH nicht erforderlich.

Sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- bzw. zustimmungspflichtig?

  • Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung <= 12 kVA sind beim zuständigen Netzbetreiber anmeldepflichtig.
  • Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA sind beim zuständigen Netzbetreiber anmelde- und zustimmungspflichtig.