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Was passiert mit Ihren Abschlägen für Trink-, Niederschlags- und Abwasser?

  • Der erste neue Abschlag für 2021 ist an die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) zu zahlen.
  • Grundstückseigentümer*innen werden direkt von der EVS angeschrieben und ausführlich über neue Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten informiert.

Wieso haben einige das Informations-Schreiben für Niederschlags- und Abwasser doppelt erhalten?

  • Ein kleiner Teil der Briefe ist aufgrund eines Systemfehlers doppelt erstellt und versendet worden.

Wie sind diese Abschläge zukünftig zu zahlen?

  • Abschläge werden auf eine monatliche Zahlungsweise umgestellt.
  • Es werden 11 Abschläge vereinnahmt, im Januar (Abrechnungsmonat) wird kein Abschlag erhoben .
  • Die Höhe der Abschläge werden Grundstückseigentümer*innen noch mitgeteilt
  • Die monatlichen Abschläge für Februar und März 2021 werden aufgrund der Datenübernahme am 3. März 2021 zur Zahlung fällig.

Was passiert, wenn die Zahlungsmodalitäten nicht angepasst werden?

  • Die Stadt Sehnde zieht ab 2021 keine Abschäge mehr für Trink-, Niederschlags- und Abwasser ein.
  • Zahlungen auf Grundlage des Abschlagsplans 2021 der EVS sind an die EVS zu entrichten, am einfachsten und schnellsten mit einem SEPA-Lastschriftsmandat .

Kann ein SEPA-Lastschriftmandat auch online erteilt werden?

  • Ja, dass ist ganz einfach online über das Kundenportal der EVS zu erteilen.

Wird eine Bankverbindung, die für einen Strom- und/oder Gasvertrag bei der EVS automatisch für Trink-, Niederschlags- und Abwasser übernommen?

  • Nein, dass ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Es müssen bitte neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden.

In den Schreiben wurden Abschläge aufgeführt. Auf welcher Grundlage wurden die Abschläge berechnet?

  • Die Grundlagen der mitgeteilten Abschläge bilden je nach Gebühr bzw. Entgelt die historischen Verbrauchsdaten, die eingebaute Zählergröße und die versiegelte Fläche. Im Rahmen der Datenübernahme zur Energieversorgung Sehnde GmbH wurde im Wesentlichen auf den Vorauszahlungsbetrag 2020 zurückgegriffen.

Wird das Entgelt für Wasser und die Gebühren für Ab- und Niederschlagswasser durch die zukünftige Dienstleistung der EVS teurer?

  • Nein, die Entgelte und Gebühren erhöhen sich nicht durch die Dienstleistung der EVS.

Was muss man tun, wenn man Mieter*in ist?

  • Als Mieter*in muss man nichts weiter tun.

Kann man als Eigentümer*in veranlassen, dass die Abrechnung direkt mit Mieterinnen und Mietern erfolgt?

  • Ja. Hierfür ist eine Zustell-Vollmacht auszufüllen, die beim Kundenservice der EVS angefordert werden kann.
  • Sobald der EVS die Vollmacht vorliegt, werden Mieter*innen als abweichende/r Rechnungsempfänger*in erfasst.
  • Wichtig! Auch wenn die Zustell-Vollmacht erteilt ist, bleiben die Eigentümer*innen weiterhin Kunde bei der Stadt Sehnde und bei Nichtzahlung wird bei ihnen (nicht bei der Mieterin bzw. dem Mieter) vollstreckt.

Wer ist ab 2021 Ihr Ansprechpartner zur Abrechnung von Trink-, Niederschlags- und Abwasser?

  • Alle Fragen rund um die neue Abrechnung beantwortet das Serviceteam der EVS gern telefonisch unter 05138 60 67 2 – 30.