Sie klingeln an der Haustür oder rufen an. Zurzeit versuchen ungebetene Besucher und Anrufer, Lieferverträge für Strom und Erdgas abzuschließen.

Am Anfang steht in der Regel ein Kontakt, den die Verbraucher für ein harmloses Informationsgespräch halten. Sie bekommen beispielsweise einen Anruf, bei dem für bestimmte Strom- oder Gastarife geworben wird. Manchmal geben sich die Anrufer als Energieberater oder Verbraucherschützer aus und kündigen eine unabhängige Beratung an. Oder die Vermittler tauchen direkt an der Haustür auf und behaupten, dass sie im Auftrag des bisherigen Energieversorgers die Stromrechnung prüfen sollen.

So unterschiedlich die Maschen und Vorwände sind, im Kern haben die Händler immer das selbe Ziel: Während des Gesprächs versuchen sie beiläufig, persönliche Daten wie beispielsweise die Nummer des Strom- oder Gaszählers zu erfahren. Diese Daten reichen aus, um den bestehenden Liefervertrag zu beenden und einen Anbieterwechsel einzuleiten. Die Händler behaupten dann, der Kunde habe einem Wechsel zugestimmt und am Telefon oder an der Haustür einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Betroffenen merken davon zunächst nichts – bis eine Vertrags- oder Kündigungsbestätigung im Briefkasten liegt

Wenige Angaben reichen aus, um einen Anbieterwechsel in die Wege zu leiten. Hintergrund ist der Datenaustausch, der bei jedem Anbieterwechsel stattfindet. Wenn ein Kunde den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt er in der Regel den neuen Lieferanten, alle nötigen Schritte einzuleiten, inklusive der Kündigung beim alten Anbieter. Der neue Lieferant nimmt daraufhin sowohl mit dem alten Versorger als auch mit dem Netzbetreiber Kontakt auf und weist auf den Wechsel hin. Zur Identifizierung des Kunden muss er lediglich den Namen und die Adresse sowie eine weitere klar zuzuordnende Information angeben (Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, Zählpunkbezeichnung oder die bisherige Kundennummer samt dem Namen des alten Versorgers).

Dieses Verfahren soll dazu dienen, den Datenaustausch zu erleichtern und den Anbieterwechsel zu beschleunigen. Durch das gezielte Ausspähen von Daten ergeben sich jedoch Missbrauchsmöglichkeiten. Daher rät die EVS: Geben Sie keine persönlichen Daten, Verbrauchsmengen oder gar Strom- oder Gasrechnungen heraus, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nichts voreilig.

Erklärvideo: So schützen Sie sich vor untergeschobenen Verträgen – klicken Sie einfach auf das Bild.

Video in englischer Sprache

 

Wie Sie sich als Kundin/Kunde gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen können: Wer während eines Vertragsabschlusses getäuscht wurde oder einen Vertrag einfach untergeschoben bekommen hat, muss dies natürlich nicht einfach hinnehmen, sondern kann sich juristisch zur Wehr setzen. Im Einzelfall kann es für die Betroffenen jedoch sehr schwierig werden, die Machenschaften der Händler nachzuweisen. Der einfachste Weg, den unliebsamen Vertrag wieder loszuwerden, ist daher, diesen zu widerrufen. Für Haustür- und Telefongeschäfte gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Unser Kundenservice hilft Ihnen gern, falls Ihnen ein Liefervertrag „untergeschoben“ worden ist.